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Die Preußen besitzen den Schlüssel zum Weltfrieden
English title:
The Prussians own the key to world peace
Es ist unstreitig, dass der am 31.7.1914 gemäß Art. 68 der Reichsverfassung ausgerufene Kriegszustand (siehe Reichsgesetzblatt 4417 links) zu keinem Zeitpunkt legitim beendet wurde: Mit dem Putsch vom 9. November 1918 wurde die legitime Staatsgewalt beseitigt, mit der von Revolutionstruppen am 12. November 1918 erzwungenen Amtsübergabe des Reichskanzlers Max von Baden an Friedrich Ebert wurde ein gewaltsamer Verfassungsbruch herbeigeführt, die Staatlichkeit kam damit zum Erliegen. Ein Waffenstillstand wurde in der Folge geschlossen, der Vertrag von Versailles im Jahre 1919 wurde nicht vom verfassungsmäßigen völkerrechlichen Vertreter des Deutschen Reiches unterzeichnet, der sog. zweite Weltkrieg stellt aus juristischer Sicht nur die Beendigung des Waffenstillstandes von 1918 dar. Verfassungsgemäß ist nur der Deutsche Kaiser zur völkerrechtlichen Vertretung des Reiches legitimiert – er hat den Kriegszustand ausgerufen, nur er kann ihn wieder beenden (Artikel 11 der Reichsverfassung). Die Friedensangebote, die während des gesamten Krieges von der deutschen Reichsführung immer wieder an die alliierte Entente herangetragen wurden, beantwortete US-Präsident Wilson am 28. Oktober 1918 dahingehend, dass er verlauten ließ, die Alliierten würden keinen Frieden mit der verfassungsmäßigen Regierung des Reiches schließen. Dieser versteckte Aufruf zum Putsch stellt eine völkerrechtswidrige Intervention dar, deren Auswirkungen wir heute noch spüren.
Der Gang der folgenden Entwicklungen ist bekannt: Reichskanzler Max von Baden gibt am 8. November 1918 die Abdankung des Kaisers bekannt, ohne dass ihm eine solche tatsächlich vorlag. Fake News würden wir heute sagen. Die Abdankung des Königs von Preußen und somit des Deutschen Kaisers soll am 28. November 1918 tatsächlich erfolgt sein, schaut man genauer hin muss man feststellen, dass auch hier die staatsrechtliche Legitimität nicht gewahrt wurde: Zum einen muss die Abdankung des Königs von Preußen unbedingt, sprich aus eigenem Entschluss und Willen, erfolgen und zum anderen ist dafür ein preußischer Regierungsakt, sprich die Kontrasignatur eines Ministers, erforderlich, damit der Regierungsakt Gültigkeit erlangt. (sieh hierzu: pdf: Wilhelm Bazille – Unsere Reichsverfassung, §24 II. Beendigung der Regierung und §22 VI. Die ministerielle Gegenzeichnung – Kontrasignatur). Der Kaiser, zu dem Zeitpunkt im Hauptquartier von Spa, fernab der Reichshauptstadt, sah sich unter diesen Umständen gezwungen, ins Exil zu gehen, wo er bis zu seinem Tod bleiben würde. Seit jenen Tagen, also vor ziemlich genau 100 Jahren, ist das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich in Ermangelung seines völkerrechtlichen Vertreters handlungsunfähig geworden. Das im Kriegszustand gehaltene Deutsche Reich ist seither zum Faustpfand geopolitischer Interessen überstaatlicher Mächte geworden.
#RuStAG1913 #Völkerbung2022 #Souveränität1984
Category | Education |
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