First published at 14:29 UTC on November 11th, 2023.
Was war dann da eigentlich los?
Hat man gar nicht so mitbekommen...., oder?
Immer weiter, wohlan!
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,…
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Was war dann da eigentlich los?
Hat man gar nicht so mitbekommen...., oder?
Immer weiter, wohlan!
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (1949)
Im Jahre 1992 wurde er neu eingefügt und ersetzte somit den vormaligen Artikel 23, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes räumlich auf die „alten“ Bundesländer beschränkte, den Beitritt zur Bundesrepublik regelte und 1990 mit der Wiedervereinigung gestrichen wurde.
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